Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Jan1980 schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > # Dass Unwahrheiten vorgetragen werden können, > ist > > eine bloße Unterstellung. > > Es wurden bereits im Vorfeld vom Vorstand > Unwahrheiten verbreitet, welche mir durch andere > Vereinsmitglieder zugetragen worden sind .... > > > Sie haben dann ja die Möglichkeit zur > Stellungnahme. > > Mir müsste dann also, wenn ich später angehört > werde, alles mitgeteilt werden, was in der Sitzung > besprochen wurde und ich darf mich dazu äußern? > > > > Gab es im eigentlichen Ausschlussverfahren keine > Anhörung? Hier geht es ja nur noch um eine > > Anrufungsrecht. > > Doch es gab eine Anhörung. Ich habe mich gegenüber > dem Vorstand schriftlich geäußert
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