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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Rechtsmittel gegen den Ausschluss haben eine > aufschiebende Wirkung. Die Mitgliedschaft besteht > also fort, wenn die Satzung das nicht anders > regelt (z.B. ein Ruhen der Mitgliedschaft > vorsieht). > > 2. Wenn die Satzung kein bestimmtes Verfahren > vorsieht, genügt zunächst die Anfechtungserklärung > dem Vorstand gegenüber. Wenn die MV darüber > debattiert, kann sich das Mitglied äußern, muss > aber nicht. Die Anfechtung zu übergehen, nur weil > das Mitglied in der MV keine Stellung nimmt, ist > jedenfalls nicht korrekt. > > 3. Hier verstehe ich das Problem nicht. Wenn die > Entscheidung in die Befugnisse des Vorstands > fällt, hat das Votum der MV ohnehin nur eine > beratende Funktion. Der Vorstand kann also > entscheiden wie er will.
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