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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Jan1980 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeiffer > > ich muss nochmals an dieses Thema anknüpfen. Ich > hätte dazu noch zwei Folgefragen (oder hätte ich > einen neuen Beitrag aufmachen sollen?) > > Es geht um meinen Ausschluss aus einem Verein. In > der Satzung steht dazu folgendes: > > "Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das > ausgeschlossene Mitglied kann den Ausschluss > binnen vier Wochen durch schriftlich begründete > Beschwerde anfechten, über die die > Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur > endgültigen Entscheidung ruht die Mitgliedschaft". > > > Nun habe ich gegen meinen Ausschluss wie in der > Satzung beschrieben Beschwerde eingelegt und es > steht nunmehr die außerordentliche > Mitgliederversammlung an, in der über meinen > Ausschluss entschieden werden soll. > > Ich wurde ich über den Termin der > Mitgliederversammlung vom 18.07.2022 nur > "informiert". Es wurde mir keine Einladung > geschickt und dies damit begründet, dass die > Mitgliedschaft ja ruht. > > - Ist dies richtig? > > Im Schreiben an mich steht: Falls sie sich zum > Ausschluss äußern wollen, halten sie sich bitte ab > 20:30 Uhr ..... bereit". Die anderen Mitglieder > haben jedoch eine Einladung für 20:00 Uhr > erhalten. > > - Darf es sein, dass ich erst eine halbe Stunde > später an der Mitgliederversammlung teilnehmen > darf? > (Es dürften also 30 Minuten lang Unwahrheiten > vorgetragen werden und ich habe keine > Gelegenheit, > diese zu widerlegen? Irgendwie erscheint mir > dies nicht richtig > > Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr > dankbar!
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