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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlverfahren bei Vorstandswahlen - hier: Gesamtwahl
von: ger1842 ()
Datum: 08.04.2024

In unserer Satzung ist das Wahlverfahren "mit einfacher Mehrheit" festgelegt. Andere Wahlverfahren sind damit in der MGV nicht zulässig.
Bei der anstehenden Wahl von 7 Vorstandsmitgliedern (BGB), soll die Wahl geheim auf einer vorliegenden Liste erfolgen, auf der alle Bewerber (7) aufgeführt sind. Es kann Ja Nein und Enthaltung angekreuzt werden.
In der Satzung ist diese Wahlform "Gesamtwahl" nicht beschrieben.

Frage 1: Kann dieses Wahlform doch angewandt werden? Oder muss zumindest die Mitgliederversammlung dieser vorgehensweise beschliessen?
Frage 2: Bedeutet "einfache Mehrheit" die Mehrheit der gültigen Stimmen. Also mehr als 50%?
Frage 3: Führt das bei 8 Bewerbern dazu, dass mindestestens 2 Kanditaten (der 8 hat auch Stimmen erhalten) nicht die einfache Mehrheit erreichen?
Frage 4: Würde das bedeuten, dass die gesamte Wahl nicht erfolgreich war? Oder nur für die Kanditaten, die keine 50%+ erreicht haben.?
Frage 5: Können wir dann in der MGV einen Bewerber dazu bewegen seine Bewerbung zurückzuziehen und dann bei dem Verbleibenden neu wählen? Kann das der Wahleiter bestimmen oder muss die MGV abstimmen?

Re: Wahlverfahren bei Vorstandswahlen - hier: Gesamtwahl
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2024

Frage 1: Kann dieses Wahlform doch angewandt werden?
# Ja, weil es handelt sich hier grundsätzlich um eine sog. zusammengefasste Einzelwahl, weil jeder Kandidat einzeln gewählt (oder nicht gewählt) werden kann.

Frage 2: Bedeutet "einfache Mehrheit" die Mehrheit der gültigen Stimmen. Also mehr als 50%?
# Ja. Und zwar muss bei mehr als zwei Kandidaten der gewählte dabei mehr Stimmen haben als die anderen beiden zusammen.

Frage 3: Führt das bei 8 Bewerbern dazu, dass mindestestens 2 Kanditaten (der 8 hat auch Stimmen erhalten) nicht die einfache Mehrheit erreichen?
# Das hängt davon ab, ob auf den Wahlzettel die Ämter benannt sind. Wenn es keine speziellen Vorstandsämter gibt, kann das genannte Wahlverfahren zu Problemen führen. Wenn alle der 7 Kanditaten die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen haben, wäre da aber kein Problem. Es darf natürlich nur 7 Stimmen geben nicht 8, also so viel wie Ämter, nicht wie Kandidaten.

Frage 4: Würde das bedeuten, dass die gesamte Wahl nicht erfolgreich war? Oder nur für die Kanditaten, die keine 50%+ erreicht haben.?
# Da mangels anderer Satzungsregelung das Einzelwahlverfahren gilt, sind die Kandidaten, die eine ein einfache Mehrheit erreicht haben, gewählt und für diese muss die Wahl nicht wiederholt werden.


Frage 5: Können wir dann in der MGV einen Bewerber dazu bewegen seine Bewerbung zurückzuziehen und dann bei dem Verbleibenden neu wählen?
# Bewegen ja, aber nicht zwingen.

Kann das der Wahleiter bestimmen oder muss die MGV abstimmen?
# Weder noch. Der Kandidat muss freiwillig verzichten

Re: Wahlverfahren bei Vorstandswahlen - hier: Gesamtwahl
von: ger1842 ()
Datum: 09.04.2024

Guten Morgen Herr Pfeffer,
vielen Dank für die scchnellte Antworten und vor allem der Hinweis dass es bei dieser Wahlform bei mehr als 7 Kanditaten Probleme geben kann.

Ich hätte zur Klarstellung nochmal folgende Fragen:

zu 1. Die MGV muss also dieser Wahlform nicht explizit zustimmen?

zu 3.

a) Es wierden 3-7 Vorstandsmitglieder gewahlt (Teamvorstand). Eine Aufgabenverteilung erfolgt erst später durch den gwählten Vorstand selbst. Die wahlberechtigten Mitgleider haben 7 Stimmen.
Die Wahl so ablaufen: Es wird in der MGV eine Liste der 8 Bewerber , geordnet nach Alpabet, erstellt. Jetzt erhalten zwei Bewerber (oder Mehr) nicht die erforderliche einfach Mehrheit.(mehr als 50%).
Wo könnte jetzt ein Problem enstehen (siehe auch unter 5.)? Es erhalten z.B. nur 3 Kanditaten die erforderliche einfache Mehrheit? Es verbleiben 5 nicht gewählte Kanditaten für 4 Vorstandsposten.
Ist die Wahl jetzt so gültig (das Ergebnis aber nicht gewollt)? Lösung Punkt 5.?

zu 5. Meine Fragestellung war da zu unscharf.
Es geht darum, ob die nicht gewählten Kanditaten wegen eines möglichen Rücktritts der Kanditatu gefragt werden können/sollen um dann anschließend über die verbleibenden (4) , bisher nict gewälten Kanditaten; neu abzusestimmt.?

Kann/muss das der Wahlleiter, der Versammlungsleiter oder die MGV bestimmen?



Also wie von Ihnen angedeutet,nicht so einfach.

Re: Wahlverfahren bei Vorstandswahlen - hier: Gesamtwahl
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2024

zu 1. Die MGV muss also dieser Wahlform nicht explizit zustimmen?

# Nein, weil sie als Einzelwahl der gesetzlichen Vorgabe entspricht.

Ist die Wahl jetzt so gültig (das Ergebnis aber nicht gewollt)? Lösung Punkt 5.?
# Gültig gewählt sind nur die Kandidaten mit mehr als 50%

Es geht darum, ob die nicht gewählten Kanditaten wegen eines möglichen Rücktritts der Kanditatu gefragt werden können/sollen um dann anschließend über die verbleibenden (4) , bisher nict gewälten Kanditaten; neu abzusestimmt.?

# Ja, genau

Kann/muss das der Wahlleiter, der Versammlungsleiter oder die MGV bestimmen?
# Das kann zunächst der Wahlleiter bestimmen. Einwände der Mitglieder würden dann zu einer Abstimmung führen.

Re: Wahlverfahren bei Vorstandswahlen - hier: Gesamtwahl
von: ger1842 ()
Datum: 09.04.2024

Danke für Ihre schnellen Antworten.