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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Frage 1: Kann dieses Wahlform doch angewandt > werden? > # Ja, weil es handelt sich hier grundsätzlich um > eine sog. zusammengefasste Einzelwahl, weil jeder > Kandidat einzeln gewählt (oder nicht gewählt) > werden kann. > > Frage 2: Bedeutet "einfache Mehrheit" die Mehrheit > der gültigen Stimmen. Also mehr als 50%? > # Ja. Und zwar muss bei mehr als zwei Kandidaten > der gewählte dabei mehr Stimmen haben als die > anderen beiden zusammen. > > Frage 3: Führt das bei 8 Bewerbern dazu, dass > mindestestens 2 Kanditaten (der 8 hat auch Stimmen > erhalten) nicht die einfache Mehrheit erreichen? > # Das hängt davon ab, ob auf den Wahlzettel die > Ämter benannt sind. Wenn es keine speziellen > Vorstandsämter gibt, kann das genannte > Wahlverfahren zu Problemen führen. Wenn alle der 7 > Kanditaten die einfache Mehrheit der gültigen > Stimmen haben, wäre da aber kein Problem. Es darf > natürlich nur 7 Stimmen geben nicht 8, also so > viel wie Ämter, nicht wie Kandidaten. > > Frage 4: Würde das bedeuten, dass die gesamte Wahl > nicht erfolgreich war? Oder nur für die > Kanditaten, die keine 50%+ erreicht haben.? > # Da mangels anderer Satzungsregelung das > Einzelwahlverfahren gilt, sind die Kandidaten, die > eine ein einfache Mehrheit erreicht haben, gewählt > und für diese muss die Wahl nicht wiederholt > werden. > > > Frage 5: Können wir dann in der MGV einen Bewerber > dazu bewegen seine Bewerbung zurückzuziehen und > dann bei dem Verbleibenden neu wählen? > # Bewegen ja, aber nicht zwingen. > > Kann das der Wahleiter bestimmen oder muss die MGV > abstimmen? > # Weder noch. Der Kandidat muss freiwillig > verzichten
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