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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > zu 1. Die MGV muss also dieser Wahlform nicht > explizit zustimmen? > > # Nein, weil sie als Einzelwahl der gesetzlichen > Vorgabe entspricht. > > Ist die Wahl jetzt so gültig (das Ergebnis aber > nicht gewollt)? Lösung Punkt 5.? > # Gültig gewählt sind nur die Kandidaten mit mehr > als 50% > > Es geht darum, ob die nicht gewählten Kanditaten > wegen eines möglichen Rücktritts der Kanditatu > gefragt werden können/sollen um dann anschließend > über die verbleibenden (4) , bisher nict gewälten > Kanditaten; neu abzusestimmt.? > > # Ja, genau > > Kann/muss das der Wahlleiter, der > Versammlungsleiter oder die MGV bestimmen? > # Das kann zunächst der Wahlleiter bestimmen. > Einwände der Mitglieder würden dann zu einer > Abstimmung führen.
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