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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen Herr Pfeffer, > vielen Dank für die scchnellte Antworten und vor > allem der Hinweis dass es bei dieser Wahlform bei > mehr als 7 Kanditaten Probleme geben kann. > > Ich hätte zur Klarstellung nochmal folgende > Fragen: > > zu 1. Die MGV muss also dieser Wahlform nicht > explizit zustimmen? > > zu 3. > > a) Es wierden 3-7 Vorstandsmitglieder gewahlt > (Teamvorstand). Eine Aufgabenverteilung erfolgt > erst später durch den gwählten Vorstand selbst. > Die wahlberechtigten Mitgleider haben 7 Stimmen. > Die Wahl so ablaufen: Es wird in der MGV eine > Liste der 8 Bewerber , geordnet nach Alpabet, > erstellt. Jetzt erhalten zwei Bewerber (oder Mehr) > nicht die erforderliche einfach Mehrheit.(mehr als > 50%). > Wo könnte jetzt ein Problem enstehen (siehe auch > unter 5.)? Es erhalten z.B. nur 3 Kanditaten die > erforderliche einfache Mehrheit? Es verbleiben 5 > nicht gewählte Kanditaten für 4 Vorstandsposten. > Ist die Wahl jetzt so gültig (das Ergebnis aber > nicht gewollt)? Lösung Punkt 5.? > > zu 5. Meine Fragestellung war da zu unscharf. > Es geht darum, ob die nicht gewählten Kanditaten > wegen eines möglichen Rücktritts der Kanditatu > gefragt werden können/sollen um dann anschließend > über die verbleibenden (4) , bisher nict gewälten > Kanditaten; neu abzusestimmt.? > > Kann/muss das der Wahlleiter, der > Versammlungsleiter oder die MGV bestimmen? > > > > Also wie von Ihnen angedeutet,nicht so einfach.
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