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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > In unserer Satzung ist das Wahlverfahren "mit > einfacher Mehrheit" festgelegt. Andere > Wahlverfahren sind damit in der MGV nicht > zulässig. > Bei der anstehenden Wahl von 7 > Vorstandsmitgliedern (BGB), soll die Wahl geheim > auf einer vorliegenden Liste erfolgen, auf der > alle Bewerber (7) aufgeführt sind. Es kann Ja > Nein und Enthaltung angekreuzt werden. > In der Satzung ist diese Wahlform "Gesamtwahl" > nicht beschrieben. > > Frage 1: Kann dieses Wahlform doch angewandt > werden? Oder muss zumindest die > Mitgliederversammlung dieser vorgehensweise > beschliessen? > Frage 2: Bedeutet "einfache Mehrheit" die Mehrheit > der gültigen Stimmen. Also mehr als 50%? > Frage 3: Führt das bei 8 Bewerbern dazu, dass > mindestestens 2 Kanditaten (der 8 hat auch Stimmen > erhalten) nicht die einfache Mehrheit erreichen? > Frage 4: Würde das bedeuten, dass die gesamte Wahl > nicht erfolgreich war? Oder nur für die > Kanditaten, die keine 50%+ erreicht haben.? > Frage 5: Können wir dann in der MGV einen Bewerber > dazu bewegen seine Bewerbung zurückzuziehen und > dann bei dem Verbleibenden neu wählen? Kann das > der Wahleiter bestimmen oder muss die MGV > abstimmen?
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