Re: Wahlverfahren bei Vorstandswahlen - hier: Gesamtwahl
von: pfeffer ()
Datum: 09.04.2024
Frage 1: Kann dieses Wahlform doch angewandt werden?
# Ja, weil es handelt sich hier grundsätzlich um eine sog. zusammengefasste Einzelwahl, weil jeder Kandidat einzeln gewählt (oder nicht gewählt) werden kann.
Frage 2: Bedeutet "einfache Mehrheit" die Mehrheit der gültigen Stimmen. Also mehr als 50%?
# Ja. Und zwar muss bei mehr als zwei Kandidaten der gewählte dabei mehr Stimmen haben als die anderen beiden zusammen.
Frage 3: Führt das bei 8 Bewerbern dazu, dass mindestestens 2 Kanditaten (der 8 hat auch Stimmen erhalten) nicht die einfache Mehrheit erreichen?
# Das hängt davon ab, ob auf den Wahlzettel die Ämter benannt sind. Wenn es keine speziellen Vorstandsämter gibt, kann das genannte Wahlverfahren zu Problemen führen. Wenn alle der 7 Kanditaten die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen haben, wäre da aber kein Problem. Es darf natürlich nur 7 Stimmen geben nicht 8, also so viel wie Ämter, nicht wie Kandidaten.
Frage 4: Würde das bedeuten, dass die gesamte Wahl nicht erfolgreich war? Oder nur für die Kanditaten, die keine 50%+ erreicht haben.?
# Da mangels anderer Satzungsregelung das Einzelwahlverfahren gilt, sind die Kandidaten, die eine ein einfache Mehrheit erreicht haben, gewählt und für diese muss die Wahl nicht wiederholt werden.
Frage 5: Können wir dann in der MGV einen Bewerber dazu bewegen seine Bewerbung zurückzuziehen und dann bei dem Verbleibenden neu wählen?
# Bewegen ja, aber nicht zwingen.
Kann das der Wahleiter bestimmen oder muss die MGV abstimmen?
# Weder noch. Der Kandidat muss freiwillig verzichten