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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Antrag auf Zahlung einer Auswandsentschädigung
von: Rosenresli ()
Datum: 03.12.2022

Liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Zahlung einer Auswandsentschädigung und bin mir nicht sicher wie da jetzt zu verfahren ist.
Ein Neumitglied hat den Antrag gestellt, den Mitgliedsbeitrag um 30 € zu erhöhen. Damit soll eine Aufwandsentschädigung für die Trainer finanziert werden. Das wäre bei uns eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von über 30%.
Die Satzung sagt "Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden." "Der Jahresbeitrag muss durch 12 teilbar sein."
a) Darf der Antrag auf eiine Beitragserhöhung eine konkrete Mittelverwendung enthalten? Dann wären diese 30 € zweckgebunden und dürften für nichts anderes verwendet werden? Ist ein hoher Verwaltungsaufwand allein schon.
b) Die Formulierung "für die Trainer" grenzt das doch auch ein? Wir haben Trainer (mit Sachkundenachweisen etc. (SKN)), Assistenten (in Vorbereitung SKN), Helfer (ohne Ausbildung) je nach Ausbildungsstand ist das definiert. Und durch die vielen Sparten sind das nicht wenige. Hier wäre m. E. noch eine Ungleichbehandlung gegeben, wenn das alle gezahlt bekommen, egal welcher Wissenstand und wie oft geholfen wird.
c) Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung:
Wir sind ein Hundesportverein - was greift da jetzt?
Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale bedrüfen einen Vertrages, wo das genau definiert wird, was gemacht wird und wofür?
Aufwandsentschädigung: Fahrtkosten z. B. müssen auch belegt werden. Und wir haben Mitglieder, die wohnen quasi "um die Ecke", andere fahren 20 km und mehr. D. h. im Umkehrschluss, die am dichtesten wohnen haben halt Pech. Wäre ja nicht unser Problem, würde aber garantiert zur Unruhe führen.

Und wie in jedem Verein gibt es noch mehr ehrenamtliche Helfer: Platzwart, Helfer die was zwischendurch machen und nicht auf die zu leistenden 10 Arbeitsstunden jährlich sehen. Dazu regelmäßige Helfer für die Elektrik etc. Was wäre dann mit denen? Die würden dann leer ausgehen?

Bisher arbeiten alle im Verein incl. des Vorstandes ehrenamtlich. Auch der Vorstand erhält für seine umfangreiche Arbeit keinerlei Vergütung. Auslagen für Anschaffungen werden selbstverständlich erstattet, auch bei Mitgliedern, die nach Rücksprache was für den Verein bsorgen.
Natürlich ist die Zahlung an die Trainer etc. eine schöne Idee der Wertschätzung für ihre geleistete Tätigkeit, das steht außer Frage. Nur haben wir diesen Aufwand bisher immer gescheut eben wegen der oben beschriebenen Problematik. Zzt. können wir m. W. nach gar nichts zahlen, da es nicht satzungsgemäß ist. Es bedarf also einer Satzungsänderung.

Und davon abgesehen, würde es Sinn machen, dass Mitglieder erst ab einer gewissen Zeit der Vereinszugehörigkeit Anträge stellen können? Dieses Mitglied ist gerade 2 Monate da. Würde es jetzt um andere Interessen gehen, können Neumitglieder bei entsprechender Anzahl in der MV Entscheidungen blockieren oder im schlimmsten Fall theoretisch andere Führungskräfte installieren, Mittel freigeben etc.
In der Vereinssatzung steht jetzt noch nichts über den Zeitraum.

Vielleicht kann mir jemand dazu entwas sagen, wie wir im Verein mit diesem Antrag umgehen oder auch wie eine rechtssichere Formulierung auszusehen hat?

Viele Grüße
Rosenresli

Re: Antrag auf Zahlung einer Auswandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2022

Die Satzung sagt "Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden."

# Das ist kein Vergütungsverbot, sondern ein Verbot von unentgeltlichen (!) Zuwendungen wie z.B. Geschenken, Gewinnausschüttungen usf.

a) Darf der Antrag auf eine Beitragserhöhung eine konkrete Mittelverwendung enthalten?
# Beantragen darf man alles. Entscheiden muss die MV, und die kann sowohl eine Beitragserhöhung als auch eine Vergütung für Trainer beschließen

Dann wären diese 30 € zweckgebunden und dürften für nichts anderes verwendet werden? Ist ein hoher Verwaltungsaufwand allein schon.
# Das verstehe ich nicht. Die Beitragszahlung und die Trainervergütung sind ja schon buchhalterisch getrennte Vorgänge.

b) Die Formulierung "für die Trainer" grenzt das doch auch ein? Wir haben Trainer (mit
Sachkundenachweisen etc. (SKN)), Assistenten (in Vorbereitung SKN), Helfer (ohne Ausbildung) je nach Ausbildungsstand ist das definiert. Und durch die vielen Sparten sind das nicht wenige. Hier wäre m. E. noch eine Ungleichbehandlung gegeben, wenn das alle gezahlt bekommen, egal welcher Wissenstand und wie oft geholfen wird.

# Das sind Sachen, die zu klären sind. Ich verstehe auch hier das Problem nicht. Ein Antrag muss ja nicht 1:1 angenommen werden

c) Übungsleiterpauschale
# Gilt nur für pädagogische, künstlerische und Pflegerische Tätigkeiten. Hunde sind hier nicht eingeschlossen. Begünstigt wäre also nur die Ausbildung von Hundehaltern.
Ehrenamtspauschale
# Kann für alle Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich bezahlt werden.

Aufwandsentschädigung
# Hier muss ein tatsächlicher Aufwand vorliegen (z.B. Fahrtkosten). Vergütungen für Arbeitskraft und Arbeitszeit fallen nicht darunter.

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale bedrüfen einen Vertrages, wo das genau definiert wird, was gemacht wird und wofür?
# Das gilt ja grundsätzlich immer. Wozu soll man auch einen Vertrag machen, in dem nicht geklärt wird, was wer wofür bekommt?

Und wie in jedem Verein gibt es noch mehr ehrenamtliche Helfer: Platzwart, Helfer die was zwischendurch machen und nicht auf die zu leistenden 10 Arbeitsstunden jährlich sehen. Dazu regelmäßige Helfer für die Elektrik etc. Was wäre dann mit denen? Die würden dann leer ausgehen?
# Der Verein ist frei darin, jedem zu zahlen, was er will und kann, solange die Vergütung angemessen ist.

Fazit: Ihr Problem ist kein vereinsrechtliches oder steuerliches, sondern eines der Monetarisierung des Ehrenamtes. Da braucht man Fingerspitzengefühl und gut moderierte Verfahren.

Und davon abgesehen, würde es Sinn machen, dass Mitglieder erst ab einer gewissen Zeit der Vereinszugehörigkeit Anträge stellen können?
# Das wäre rechtlich gar nicht zulässig. Das Antrags- und Rederecht steht jedem Mitglied zu, auch wenn es kein Stimmrecht hat oder in einer Probemitgliedschaft ist usf.

Würde es jetzt um andere Interessen gehen, können Neumitglieder bei entsprechender Anzahl in der MV Entscheidungen blockieren oder im schlimmsten Fall theoretisch andere Führungskräfte installieren, Mittel freigeben etc.
# Ja, das ist so. Hier geht es aber nicht um das Antrags-, sondern um das Stimmrecht.

In der Vereinssatzung steht jetzt noch nichts über den Zeitraum.
# Dann können die Recht der Neumitglieder auch nicht eingeschränkt werden.
Denkbar wäre aber eine Satzungsregelung, nach der Mitglieder erst nach einer bestimmten Zeit das Stimmrecht erhalten.

Re: Antrag auf Zahlung einer Auswandsentschädigung
von: Rosenresli ()
Datum: 03.12.2022

Meine Frage zielte auch darauf, ob es rechtlich zulässig ist, Teile des Mitgliedsbeitrages zweckgebunden zu verwenden, also quasi zu splitten (30 € Trainer, Rest für alle anderen Vereinsbelange).
c) Übungsleiterpauschale
# Gilt nur für pädagogische, künstlerische und Pflegerische Tätigkeiten. Hunde sind hier nicht eingeschlossen. Begünstigt wäre also nur die Ausbildung von Hundehaltern.

Die Trainer etc. unterrichten in ihren Übungsstunden ausschließlich die Hundeführer MIT den Hunden im Training.

Re: Antrag auf Zahlung einer Auswandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2022

Meine Frage zielte auch darauf, ob es rechtlich zulässig ist, Teile des Mitgliedsbeitrages zweckgebunden zu verwenden, also quasi zu splitten (30 € Trainer, Rest für alle anderen Vereinsbelange).

# Zweckgebunden verwendet werden muss der Mitgliedsbeitrag immer.
Eine solche Aufsplittung macht aber kaum Sinn. Man wird doch erst mal ein Trainergehalt festlegen und dann sehen, woher das Geld dafür kommt. Oder sollen die Trainer abhängig von der Zahl der Mitglieder bezahlt werden?

Re: Antrag auf Zahlung einer Auswandsentschädigung
von: Rosenresli ()
Datum: 05.12.2022

Danke für die Antwort.
Die Trainer, Assistenten und Helfer könnten m.E. allenfalls nach Ausbildungsstand bezahlt werden. Oder es würde auf eine Pauschale hinauslaufen, was am Einfachsten wäre. Ist in meinen Augen aber nicht gerecht.

Aber danke für die Lösungsansätze. Ich glaube, das ist etwas, womit wir schon arbeiten können. Und wer weiß, ob der Antrag überhaupt richtig formuliert und dann auch zugelassen wird bei der MV.