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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Meine Frage zielte auch darauf, ob es rechtlich > zulässig ist, Teile des Mitgliedsbeitrages > zweckgebunden zu verwenden, also quasi zu splitten > (30 € Trainer, Rest für alle anderen > Vereinsbelange). > > # Zweckgebunden verwendet werden muss der > Mitgliedsbeitrag immer. > Eine solche Aufsplittung macht aber kaum Sinn. Man > wird doch erst mal ein Trainergehalt festlegen und > dann sehen, woher das Geld dafür kommt. Oder > sollen die Trainer abhängig von der Zahl der > Mitglieder bezahlt werden?
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