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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Satzung sagt "Der Verein ist selbstlos tätig > und verfolgt nicht in erster Linie > eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins > dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet > werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen > aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person > durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind > oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung > begünstigt werden." > > # Das ist kein Vergütungsverbot, sondern ein > Verbot von unentgeltlichen (!) Zuwendungen wie > z.B. Geschenken, Gewinnausschüttungen usf. > > a) Darf der Antrag auf eine Beitragserhöhung eine > konkrete Mittelverwendung enthalten? > # Beantragen darf man alles. Entscheiden muss die > MV, und die kann sowohl eine Beitragserhöhung als > auch eine Vergütung für Trainer beschließen > > Dann wären diese 30 € zweckgebunden und dürften > für nichts anderes verwendet werden? Ist ein hoher > Verwaltungsaufwand allein schon. > # Das verstehe ich nicht. Die Beitragszahlung und > die Trainervergütung sind ja schon buchhalterisch > getrennte Vorgänge. > > b) Die Formulierung "für die Trainer" grenzt das > doch auch ein? Wir haben Trainer (mit > Sachkundenachweisen etc. (SKN)), Assistenten (in > Vorbereitung SKN), Helfer (ohne Ausbildung) je > nach Ausbildungsstand ist das definiert. Und durch > die vielen Sparten sind das nicht wenige. Hier > wäre m. E. noch eine Ungleichbehandlung gegeben, > wenn das alle gezahlt bekommen, egal welcher > Wissenstand und wie oft geholfen wird. > > # Das sind Sachen, die zu klären sind. Ich > verstehe auch hier das Problem nicht. Ein Antrag > muss ja nicht 1:1 angenommen werden > > c) Übungsleiterpauschale > # Gilt nur für pädagogische, künstlerische und > Pflegerische Tätigkeiten. Hunde sind hier nicht > eingeschlossen. Begünstigt wäre also nur die > Ausbildung von Hundehaltern. > Ehrenamtspauschale > # Kann für alle Tätigkeiten im steuerbegünstigten > Bereich bezahlt werden. > > Aufwandsentschädigung > # Hier muss ein tatsächlicher Aufwand vorliegen > (z.B. Fahrtkosten). Vergütungen für Arbeitskraft > und Arbeitszeit fallen nicht darunter. > > Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale > bedrüfen einen Vertrages, wo das genau definiert > wird, was gemacht wird und wofür? > # Das gilt ja grundsätzlich immer. Wozu soll man > auch einen Vertrag machen, in dem nicht geklärt > wird, was wer wofür bekommt? > > Und wie in jedem Verein gibt es noch mehr > ehrenamtliche Helfer: Platzwart, Helfer die was > zwischendurch machen und nicht auf die zu > leistenden 10 Arbeitsstunden jährlich sehen. Dazu > regelmäßige Helfer für die Elektrik etc. Was wäre > dann mit denen? Die würden dann leer ausgehen? > # Der Verein ist frei darin, jedem zu zahlen, was > er will und kann, solange die Vergütung angemessen > ist. > > Fazit: Ihr Problem ist kein vereinsrechtliches > oder steuerliches, sondern eines der > Monetarisierung des Ehrenamtes. Da braucht man > Fingerspitzengefühl und gut moderierte Verfahren. > > Und davon abgesehen, würde es Sinn machen, dass > Mitglieder erst ab einer gewissen Zeit der > Vereinszugehörigkeit Anträge stellen können? > # Das wäre rechtlich gar nicht zulässig. Das > Antrags- und Rederecht steht jedem Mitglied zu, > auch wenn es kein Stimmrecht hat oder in einer > Probemitgliedschaft ist usf. > > Würde es jetzt um andere Interessen gehen, können > Neumitglieder bei entsprechender Anzahl in der MV > Entscheidungen blockieren oder im schlimmsten Fall > theoretisch andere Führungskräfte installieren, > Mittel freigeben etc. > # Ja, das ist so. Hier geht es aber nicht um das > Antrags-, sondern um das Stimmrecht. > > In der Vereinssatzung steht jetzt noch nichts über > den Zeitraum. > # Dann können die Recht der Neumitglieder auch > nicht eingeschränkt werden. > Denkbar wäre aber eine Satzungsregelung, nach der > Mitglieder erst nach einer bestimmten Zeit das > Stimmrecht erhalten.
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