Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebes Forum, > ich habe eine Frage zur Zahlung einer > Auswandsentschädigung und bin mir nicht sicher wie > da jetzt zu verfahren ist. > Ein Neumitglied hat den Antrag gestellt, den > Mitgliedsbeitrag um 30 € zu erhöhen. Damit soll > eine Aufwandsentschädigung für die Trainer > finanziert werden. Das wäre bei uns eine Erhöhung > des Mitgliedsbeitrages von über 30%. > Die Satzung sagt "Der Verein ist selbstlos tätig > und verfolgt nicht in erster Linie > eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins > dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet > werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen > aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person > durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind > oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung > begünstigt werden." "Der Jahresbeitrag muss durch > 12 teilbar sein." > a) Darf der Antrag auf eiine Beitragserhöhung eine > konkrete Mittelverwendung enthalten? Dann wären > diese 30 € zweckgebunden und dürften für nichts > anderes verwendet werden? Ist ein hoher > Verwaltungsaufwand allein schon. > b) Die Formulierung "für die Trainer" grenzt das > doch auch ein? Wir haben Trainer (mit > Sachkundenachweisen etc. (SKN)), Assistenten (in > Vorbereitung SKN), Helfer (ohne Ausbildung) je > nach Ausbildungsstand ist das definiert. Und durch > die vielen Sparten sind das nicht wenige. Hier > wäre m. E. noch eine Ungleichbehandlung gegeben, > wenn das alle gezahlt bekommen, egal welcher > Wissenstand und wie oft geholfen wird. > c) Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale, > Aufwandsentschädigung: > Wir sind ein Hundesportverein - was greift da > jetzt? > Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale > bedrüfen einen Vertrages, wo das genau definiert > wird, was gemacht wird und wofür? > Aufwandsentschädigung: Fahrtkosten z. B. müssen > auch belegt werden. Und wir haben Mitglieder, die > wohnen quasi "um die Ecke", andere fahren 20 km > und mehr. D. h. im Umkehrschluss, die am > dichtesten wohnen haben halt Pech. Wäre ja nicht > unser Problem, würde aber garantiert zur Unruhe > führen. > > Und wie in jedem Verein gibt es noch mehr > ehrenamtliche Helfer: Platzwart, Helfer die was > zwischendurch machen und nicht auf die zu > leistenden 10 Arbeitsstunden jährlich sehen. Dazu > regelmäßige Helfer für die Elektrik etc. Was wäre > dann mit denen? Die würden dann leer ausgehen? > > Bisher arbeiten alle im Verein incl. des > Vorstandes ehrenamtlich. Auch der Vorstand erhält > für seine umfangreiche Arbeit keinerlei Vergütung. > Auslagen für Anschaffungen werden > selbstverständlich erstattet, auch bei > Mitgliedern, die nach Rücksprache was für den > Verein bsorgen. > Natürlich ist die Zahlung an die Trainer etc. eine > schöne Idee der Wertschätzung für ihre geleistete > Tätigkeit, das steht außer Frage. Nur haben wir > diesen Aufwand bisher immer gescheut eben wegen > der oben beschriebenen Problematik. Zzt. können > wir m. W. nach gar nichts zahlen, da es nicht > satzungsgemäß ist. Es bedarf also einer > Satzungsänderung. > > Und davon abgesehen, würde es Sinn machen, dass > Mitglieder erst ab einer gewissen Zeit der > Vereinszugehörigkeit Anträge stellen können? > Dieses Mitglied ist gerade 2 Monate da. Würde es > jetzt um andere Interessen gehen, können > Neumitglieder bei entsprechender Anzahl in der MV > Entscheidungen blockieren oder im schlimmsten Fall > theoretisch andere Führungskräfte installieren, > Mittel freigeben etc. > In der Vereinssatzung steht jetzt noch nichts über > den Zeitraum. > > Vielleicht kann mir jemand dazu entwas sagen, wie > wir im Verein mit diesem Antrag umgehen oder auch > wie eine rechtssichere Formulierung auszusehen > hat? > > Viele Grüße > Rosenresli
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