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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 18.07.2022

Lieber Herr Pfeffer,
in zwei Wochen findet die außerordentliche MV statt. Tagesordnungspunkt ist die Nachwahl von Vorstandsmitglieder, um den Verein wieder handlungsfähig zu machen. Der Verein hat laut Satzung fünf Vorstände, drei sind zurückgetreten. Derzeit hat er zwei, die nicht beschlussfähig sind, da drei Personen laut Satzung anwesend sein müssen. Folgenden Frage dazu:
Kann die MV die zwei verbliebenen Mitglieder absetzen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Die "zur Unzeit" zurückgetretene Vorständin ist nach wie vor der Meinung sie hätte noch die Vertretungsgewalt nach außen als Vorstand? Aber das stimmt ja nicht - sie ist zurückgetreten?
Kann sie sich wieder zur Wahl stellen? Es gibt nachweislich Verstöße gegen die Satzung durch sie?

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2022

Kann die MV die zwei verbliebenen Mitglieder absetzen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?

# Ja und zwar jederzeit, wenn die Satzung das nicht einschränkt. Eine Neuwahl des gesamten Vorstands bedeutet aber automatisch die Abberufung des alten.

Die "zur Unzeit" zurückgetretene Vorständin ist nach wie vor der Meinung sie hätte noch die Vertretungsgewalt nach außen als Vorstand? Aber das stimmt ja nicht - sie ist zurückgetreten?

# Nein, einen Rücktritt nur "nach innen" gibt es nicht. Die Eintragung im Register hat hier keine Bedeutung.

Kann sie sich wieder zur Wahl stellen?

# Ja, wenn die Satzung das nicht ausschließt.

Es gibt nachweislich Verstöße gegen die Satzung durch sie?

# Das kann Haftungsfolgen haben, berührt aber nicht die Wählbarkeit.

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 19.07.2022

Vielen Dank!

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 21.07.2022

Noch eine Frage:
Muss die Abwahl der beiden verbliebenen Vorstände nicht in der Einladung als Tagesordnungspunkt angekündigt sein? Dort steht jedoch als Punkt nur "Wahl des Vorstands".
Wenn die beiden verbliebenen Vorstände nicht zurücktreten, dann kann doch nur eine Nachwahl stattfinden, oder?

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2022

Man würde natürlich angeben, welche Ämter neu besetzt werden sollen, wenn nicht der gesamte Vorstand neu gewählt wird, sonst wäre der TOP nicht genau genug angegeben.

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 22.07.2022

Heißt das dann mit dem Tagesordnungspunkt "Wahl der Vorstände" wäre nur eine Neuwahl machbar? Alles andere würde vom Registergericht nicht anerkannt.

Damit hätten die zurückgetretene Vorständin einen Cou gelandet. Denn wenn die beiden Vorstände nicht zurücktreten wollen, dann ist der schwarze Peter ihnen zugeschoben.

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2022

Die Tagesordnung legt der Vorstand fest. Insoweit hat er hier Spielraum. Schlimmstenfalls müsste nach der Neuwahl eine weitere Versammlung abgehalten werden, deren Tagesordnung dann der neue Vorstand bestimmt.

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 22.07.2022

pfeffer schrieb:
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> Die Tagesordnung legt der Vorstand fest. Insoweit hat er hier Spielraum.
-> Verstehe ich das jetzt richtig? Auf der MV legen die noch verbliebenen Vorstände die Tagesordnung fest (z.B. Nachwahl der fehlenden Vorstände). Was in der Einladung steht ist nicht relevant bzw. okay, weil es offen formuliert ist. Insofern ist auch eine Nachwahl möglich, bei der die zwei verbliebenen Vorstände im Amt bleiben.

> Schlimmstenfalls müsste nach der Neuwahl eine weitere Versammlung abgehalten werden, deren Tagesordnung dann der neue Vorstand bestimmt.
-> das verstehe ich nicht ... meine Frage war ja: Heißt das dann mit dem Tagesordnungspunkt "Wahl der Vorstände" - in der Einladung - wäre nur eine Neuwahl - keine Nachwahl - machbar?

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: pfeffer ()
Datum: 23.07.2022

Es sollte angegeben werden, welche Vorstandsmitglieder gewählt werden, wenn es nicht alle sind.
Sonst wäre der Beschlussgegenstand nicht hinreichend genaue bezeichnet.

Das andere bezog sich auf den "Coup", wo dann ich wiederum nicht verstehe, was damit gemeint ist.

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 23.07.2022

pfeffer schrieb:
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> Es sollte angegeben werden, welche Vorstandsmitglieder gewählt werden, wenn es nicht alle sind.
Sonst wäre der Beschlussgegenstand nicht hinreichend genaue bezeichnet.
Frage: An welcher Stelle muss es angegeben werden: in der Einladung schon oder nur auf der Tagesordnung der MV??

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: pfeffer ()
Datum: 23.07.2022

Nach BGB muss die Tagesordnung zeitgleich mit der Einladung verschickt werden. Oder regelt das Ihre Satzung anders?

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 23.07.2022

Nein, in unserer Satzung ist das nicht anders geregelt. Das bedeutet dann, dass meine Befürchtung wahr ist. Es ist nur eine Neuwahl möglich. Eine Nachwahl würde vom Registergericht unter diesen Voraussetzungen nicht anerkannt.
Vielen Dank!

Re: AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 20.08.2022

Ich möchte kurz berichten, wie es nun ausgegangen ist:
Nach einer Beratung beim Rechtsanwalt, wurde klar, dass ohne Rücktritt der beiden verbliebenen Vorstände nur eine Nachwahl möglich ist. Diese fand statt und der Vorstand ist nun wieder vollständig mit 5 Personen besetzt. Drei davon sind beim Amtsgericht registriert. Es gab keine Probleme dabei.
Wir sind sehr froh, dass das nun für den Verein gut ausging. Jetzt kann eine reguläre Neuwahl mit allen Entlastungen etc. vorbereitet werden mit der Aufarbeitung der Satzungsverstöße. Damit dann der neue Vorstand eine geordnete und gute Ausgangslage hat.