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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
KocDo schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > in zwei Wochen findet die außerordentliche MV > statt. Tagesordnungspunkt ist die Nachwahl von > Vorstandsmitglieder, um den Verein wieder > handlungsfähig zu machen. Der Verein hat laut > Satzung fünf Vorstände, drei sind zurückgetreten. > Derzeit hat er zwei, die nicht beschlussfähig > sind, da drei Personen laut Satzung anwesend sein > müssen. Folgenden Frage dazu: > Kann die MV die zwei verbliebenen Mitglieder > absetzen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen? > Die "zur Unzeit" zurückgetretene Vorständin ist > nach wie vor der Meinung sie hätte noch die > Vertretungsgewalt nach außen als Vorstand? Aber > das stimmt ja nicht - sie ist zurückgetreten? > Kann sie sich wieder zur Wahl stellen? Es gibt > nachweislich Verstöße gegen die Satzung durch sie?
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