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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann die MV die zwei verbliebenen Mitglieder > absetzen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen? > > # Ja und zwar jederzeit, wenn die Satzung das > nicht einschränkt. Eine Neuwahl des gesamten > Vorstands bedeutet aber automatisch die Abberufung > des alten. > > Die "zur Unzeit" zurückgetretene Vorständin ist > nach wie vor der Meinung sie hätte noch die > Vertretungsgewalt nach außen als Vorstand? Aber > das stimmt ja nicht - sie ist zurückgetreten? > > # Nein, einen Rücktritt nur "nach innen" gibt es > nicht. Die Eintragung im Register hat hier keine > Bedeutung. > > Kann sie sich wieder zur Wahl stellen? > > # Ja, wenn die Satzung das nicht ausschließt. > > Es gibt nachweislich Verstöße gegen die Satzung > durch sie? > > # Das kann Haftungsfolgen haben, berührt aber > nicht die Wählbarkeit.
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