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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung für spielende Kinder
von: Lutz004 ()
Datum: 29.07.2022

Hallo, wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Satzung Politik, Jugendarbeit und Kunst. Außerdem sind wir ein anerkannter, freier Träger der Jugendhilfe.

Wir besitzen einen Garten, der zwar umzäunt, aber nicht abgeschlossen ist. Seit letztem Sommer kommen immer Kinder aus der NachbarInnenschaft zum spielen in den Garten. wir haben auch einen Pool, der aber abgedeckt ist (könnten kluge Kinder in Teamarbeit aber öffnen) der ca ein Meter tief ist.

Wir haben Schilder an den Gartenzaun gehängt mit der Aufschrift "Betreten auf eigene Gefahr" und "Eltern haften für ihre Kinder" und versuchen natürlich den Garten kindersicher zu machen und zu gucken, wenn Kinder im Garten sind. Allerdings fragen wir uns, was mit unserer Vereinssatzung passiert oder wer haftet, sollte es tatsächlich zu einem Unfall kommen.

Vielen Dank und liebe Grüße

Re: Haftung für spielende Kinder
von: pfeffer ()
Datum: 01.08.2022

Schilder genügen grundsätzlich nicht. Besteht die Gefahr, dass Kinder das Gelände betreten, muss es mit einem Zaun gesichert werden.
Das hängt aber auch vom Alter der Kinder ab. Bei älteren Kindern kann das Verbotschild genügen.