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Vereinsrecht und -organisation
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KocDo schrieb: ------------------------------------------------------- > Heißt das dann mit dem Tagesordnungspunkt "Wahl > der Vorstände" wäre nur eine Neuwahl machbar? > Alles andere würde vom Registergericht nicht > anerkannt. > > Damit hätten die zurückgetretene Vorständin einen > Cou gelandet. Denn wenn die beiden Vorstände nicht > zurücktreten wollen, dann ist der schwarze Peter > ihnen zugeschoben.
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