AUßERORDENDLICHE MV - NACHWAHL VORSTAND
von: KocDo ()
Datum: 18.07.2022
Lieber Herr Pfeffer,
in zwei Wochen findet die außerordentliche MV statt. Tagesordnungspunkt ist die Nachwahl von Vorstandsmitglieder, um den Verein wieder handlungsfähig zu machen. Der Verein hat laut Satzung fünf Vorstände, drei sind zurückgetreten. Derzeit hat er zwei, die nicht beschlussfähig sind, da drei Personen laut Satzung anwesend sein müssen. Folgenden Frage dazu:
Kann die MV die zwei verbliebenen Mitglieder absetzen? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Die "zur Unzeit" zurückgetretene Vorständin ist nach wie vor der Meinung sie hätte noch die Vertretungsgewalt nach außen als Vorstand? Aber das stimmt ja nicht - sie ist zurückgetreten?
Kann sie sich wieder zur Wahl stellen? Es gibt nachweislich Verstöße gegen die Satzung durch sie?