Re: Vorstand zurückgetreten - Neu oder Nachwahlen?
von: Rosa ()
Datum: 02.05.2022
KocDo schrieb:
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Vertretungsberechtigt ist der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassenwart. Der Vorstand ist nur entscheidungsfähig, wenn der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Ist der Vorstand überhaupt noch vertretungsberechtigt?
# Was steht konkret in der Satzung? Genauer Wortlaut.
Nun sind in der laufenden Wahlperiode schon mehrere Vorstände zurückgetreten und Personen
nachgerückt. Es gibt keine Nachrücker im Sinne der Satzung mehr.
# Wie viel Mitglieder wurden den 2019 in den Vorstand gewählt oder wurden die Nachrücker kooptiert?
Steht in der Satzung etwas von einer Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes?
Es sind nur noch zwei Vorstände vorhanden.
# Wer steht denn im Vereinsregister als Vorstand gem. § 26 BGB?
Es besteht wohl Einigkeit über die zeitnahe Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Wie muss die Wahl zum Vorstand organisiert werden?
# Was steht in der Satzung zur Einladung zur MV?
Müssen Nachwahlen für die 3 vakanten Vorstandsstellen oder gleich eine komplette Neuwahl gemacht werden?
# Es wäre günstiger, wenn eine komplette Neuwahl erfolgt. Dazu müssten aber die restlichen Vorstandsmitglieder ebenfalls zurücktreten.
Eine Nachbesetzung von Vorstandsmitglieder hängt von der Satzung ab, ob eine Kooptierung möglich ist.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jede Satzung anders aufgestellt ist.