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Vereinsrecht und -organisation
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > KocD schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Jetzt hat die zurückgetretene Person als > Vorstand zur außerordentlichen > Mitgliederversammlung eingeladen. Geht das > überhaupt? Muss das nicht der verbliebene Vorstand > tun? > > Ein zurückgetretenes Vorstandsmitlgied kann nicht > einladen, sondern dies muss der verbliebene > Vorstand tun.
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