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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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KocDo schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich habe folgende Frage zum Vorstand unseres > Kleingartenvereins: > Laut Satzung besteht dieser aus 5 Personen, die > für 4 Jahre gewählt werden. Gibt es bei der Wahl > mehr als fünf Kandiaten, rücken bei Rücktritt > eines Vorstandmitglieds je nach Stimmenlage die > aufgestellten Mitglieder nach. > Vertretungsberechtigt ist der 1.Vorsitzende, der > Stellvertreter und der Kassenwart. Diese Rollen > vergibt der Vorstand demokratisch selbst. Der > Vorstand ist nur entscheidungsfähig, wenn der > 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und zwei weitere > Mitglieder anwesend sind. > Nun sind in der laufenden Wahlperiode schon > mehrere Vorstände zurückgetreten und Personen > nachgerückt. Es gibt keine Nachrücker im Sinne der > Satzung mehr. Zuletzt waren 4 Personen im > Vorstand. Nun sind im April die 1.Vorsitzende und > eine weitere Person zurückgetreten. Es sind nur > noch zwei Vorstände vorhanden. 2023 müssten > Neuwahlen stattfinden. Es besteht wohl Einigkeit > über die zeitnahe Einberufung einer > außerordentlichen Mitgliederversammlung. > Folgende Fragen: > Ist der Vorstand überhaupt noch > vertretungsberechtigt? > Wie muss die Wahl zum Vorstand organisiert werden? > > Müssen Nachwahlen für die 3 vakanten > Vorstandsstellen oder gleich eine komplette > Neuwahl gemacht werden?
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