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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosa schrieb: ------------------------------------------------------- > KocDo schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > Vertretungsberechtigt ist der 1.Vorsitzende, der > Stellvertreter und der Kassenwart. Der Vorstand > ist nur entscheidungsfähig, wenn der > 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und zwei weitere > Mitglieder anwesend sind. Ist der Vorstand > überhaupt noch vertretungsberechtigt? > > # Was steht konkret in der Satzung? Genauer > Wortlaut. > > Nun sind in der laufenden Wahlperiode schon > mehrere Vorstände zurückgetreten und Personen > nachgerückt. Es gibt keine Nachrücker im Sinne der > Satzung mehr. > > # Wie viel Mitglieder wurden den 2019 in den > Vorstand gewählt oder wurden die Nachrücker > kooptiert? > Steht in der Satzung etwas von einer Kooptierung > eines Vorstandsmitgliedes? > > Es sind nur noch zwei Vorstände vorhanden. > > # Wer steht denn im Vereinsregister als Vorstand > gem. § 26 BGB? > > Es besteht wohl Einigkeit über die zeitnahe > Einberufung einer außerordentlichen > Mitgliederversammlung. > Wie muss die Wahl zum Vorstand organisiert > werden? > > # Was steht in der Satzung zur Einladung zur MV? > > Müssen Nachwahlen für die 3 vakanten > Vorstandsstellen oder gleich eine komplette > Neuwahl gemacht werden? > > # Es wäre günstiger, wenn eine komplette Neuwahl > erfolgt. Dazu müssten aber die restlichen > Vorstandsmitglieder ebenfalls zurücktreten. > Eine Nachbesetzung von Vorstandsmitglieder hängt > von der Satzung ab, ob eine Kooptierung möglich > ist. > > Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da jede > Satzung anders aufgestellt ist.
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