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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
KocD schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für die schnelle Antwort! > > Da keine gewählten Personen zum Nachrücken laut > Satzung existieren, müssen Neuwahlen gemacht > werden. > Das ist, was wir wissen wollten. > > Es können derzeit vom Vorstand keine Beschlüsse > gefasst werden, da laut Satzung vier Vorstände > anwesend sein müssen, um einen Beschluss zu > fassen. Das ist bei zwei verbliebenen Vorständen > dann wahrscheinlich nicht möglich. > > Jetzt hat die zurückgetretene Person als Vorstand > zur außerordentlichen Mitgliederversammlung > eingeladen. Geht das überhaupt? Muss das nicht der > verbliebene Vorstand tun?
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