Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021
Lieber Herr Pfeffer,
hm, würde das heißen, wenn sich niemand findet würde der Vorstand solang aus zwei Personen bestehen, bis sich jemand anderes gefunden hat? Muß der dann bei einer außerordentliche Mitgliederversammlung bestätigt werden? Wie macht man die Meldung im Vereinsregister?
Ich schicke Ihnen hier mal einen Auszug aus unserer Satzung, in der der Vorstand geregelt ist.
4Satzung „Radeln ohne Alter Bonn“ § 11 (Vorstand) 1.Der Vorstand im Sinn des § 26 BGBbesteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen jeweils zwei gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 2.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte gewählt. 3.Der Verein kann den Mitgliedern des Vorstandes auf Beschluss der Mitgliederversammlung ihren amtsbezogenen Aufwand ersetzen. 4.Wiederwahl ist zulässig. 5.Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. 6.Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
Unter Punkt 5 steht ja, daß der Vorstand solange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt ist. Würde das heißen der alte Vorstand bleibt solange im Amt bis sich für das Mitglied, daß eigentlich nicht mehr kandidiert hat, ein Ersatz gefunden hat?
Lieben Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.