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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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RoAB schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > hm, würde das heißen, wenn sich niemand findet > würde der Vorstand solang aus zwei Personen > bestehen, bis sich jemand anderes gefunden hat? > Muß der dann bei einer außerordentliche > Mitgliederversammlung bestätigt werden? Wie macht > man die Meldung im Vereinsregister? > Ich schicke Ihnen hier mal einen Auszug aus > unserer Satzung, in der der Vorstand geregelt > ist. > > 4Satzung „Radeln ohne Alter Bonn“ § 11 (Vorstand) > 1.Der Vorstand im Sinn des § 26 BGBbesteht aus > drei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen > jeweils zwei gemeinsam den Verein gerichtlich und > außergerichtlich vertreten. 2.Der Vorstand wird > von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von > zwei Jahren aus ihrer Mitte gewählt. 3.Der Verein > kann den Mitgliedern des Vorstandes auf Beschluss > der Mitgliederversammlung ihren amtsbezogenen > Aufwand ersetzen. 4.Wiederwahl ist zulässig. 5.Der > Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer > Vorstand gewählt ist. 6.Bei Beendigung der > Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als > Vorstand. > > Unter Punkt 5 steht ja, daß der Vorstand solange > im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt ist. Würde > das heißen der alte Vorstand bleibt solange im Amt > bis sich für das Mitglied, daß eigentlich nicht > mehr kandidiert hat, ein Ersatz gefunden hat? > > Lieben Dank und viele Grüße, > Nicole Florin.
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