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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
RoAB schrieb: ------------------------------------------------------- > Lieber Herr Pfeffer, > > im Oktober wird der Vorstand unseres Vereins neu > gewählt. Ein Vorstandsmitglied stellt sich nicht > mehr zur Wahl. Satzungsgemäß besteht der Vorstand > aus 3 gleichberechtigen Mitgliedern, von denen > immer 2 den Verein gerichtlich und > außergerichtlich vertreten. > > Sollte eine Vorstandsposition vakant bleiben, was > ist dann zu tun? Der Verein soll nicht aufgelöst > werden, da er sehr vital ist. > > Herzlichen Dank und viele Grüße, > Nicole Florin.
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