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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung Mitgliederversammlung mit Stand Ende 2020?
von: Rosenresli ()
Datum: 14.10.2021

Hallo liebe Forumsmitglieder,
durch Corona sind ja auch die Mitgliederversammlungen verschoben worden. Wir laden jetzt zu November zu der MV ein, die hätte im Januar stattfinden sollen und sich auf das Jahr 2020 bezieht.
Wenn ich die Eintritte in 2021 mit berücksichtige, ist das doch nicht richtig oder? Die Mitglieder waren ja 2020 noch gar nicht im Verein und können somit für die Vergangenheit weder abstimmen noch entlasten? Die Mitglieder, die ab Januar 2021 eingetreten sind würden dann ja wieder im Januar zum Tragen kommen. Eingetlich ist es doch so, das jedes Vereinsmitglied eingeladen werden muss - wie gehe ich da jetzt vor?

Im Forum habe ich schon gesucht und auch schon im Vereinsrecht geguckt. Bin aber nicht so richtig fündig geworden.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Rosnresli

Re: Einladung Mitgliederversammlung mit Stand Ende 2020?
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2021

Die Mitgliederrechte beginnen mit dem Beitritt. Das gilt auch für Beschlüsse (wie die Entlastung), die zurückliegende Jahre betreffen. Es dürfen also alle Mitglieder mitabstimmen.
Die Entlastung z.B. betrifft zwar zurückliegende Jahre, hat aber Folgen für die Zukunft (evtl. Schadensersatzansprüche des Vereins gegen den Vorstand). Auch deswegen wäre ein Stimmausschluss der Neumitglieder nicht angemessen.



Edited 1 time(s). Last edit at 14.10.2021 by pfeffer.

Re: Einladung Mitgliederversammlung mit Stand Ende 2020?
von: Rosenresli ()
Datum: 14.10.2021

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann kann ich ja wie geplant weiter arbeiten.