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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > würde das heißen, wenn sich niemand findet würde > der Vorstand solang aus zwei Personen bestehen, > bis sich jemand anderes gefunden hat? > > # Nein, weil das könnte ja sehr lange dauern. Ein > solche Zeit ohne vollständigen Vorstand sollte in > der Regel nur einige Monate dauern. Praktisch > stellt sich vor allem sich die Frage, ob jemand > Einwände erhebt, weil ja ein Satzungsverstoß > vorliegt und evtl. das Registergericht > informiert. > > Muß der dann bei einer außerordentliche > Mitgliederversammlung bestätigt werden? > > # Die Verkleinerung des Vorstand geht nur per > Satzungsänderung. Ein Beschluss der MV wäre hier > ohne Wirkung. Die Mitglieder zu informieren, kann > aber nicht schaden. > > Würde das heißen der alte Vorstand bleibt solange > im Amt bis sich für das Mitglied, daß eigentlich > nicht mehr kandidiert hat, ein Ersatz gefunden > hat? > > # Diese Regelung bezieht sich auf verspätete > Neuwahlen. Zwingen kann man den Vorstand nicht, im > Amt zu bleiben. Er müsste dann seinen Rücktritt > erklären, weil die Amtszeit nicht automatisch > endet.
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