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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021

Lieber Herr Pfeffer,

im Oktober wird der Vorstand unseres Vereins neu gewählt. Ein Vorstandsmitglied stellt sich nicht mehr zur Wahl. Satzungsgemäß besteht der Vorstand aus 3 gleichberechtigen Mitgliedern, von denen immer 2 den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Sollte eine Vorstandsposition vakant bleiben, was ist dann zu tun? Der Verein soll nicht aufgelöst werden, da er sehr vital ist.

Herzlichen Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2021

Wenn sich dauerhaft kein weiteres Vorstandsmitglied findet, müsste man den Vorstand - per Satzungsänderung - verkleinern. Ich rate immer dazu, dann nur eine Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern festzulegen. Rechtlich ist das zulässig und man kann dann die Vorstandsgröße flexibel an die Zahl der Kandidaten anpassen.
Für eine Übergangszeit ist ein nicht vollständig besetzter Vorstand meist kein Problem.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021

Lieber Herr Pfeffer,

hm, würde das heißen, wenn sich niemand findet würde der Vorstand solang aus zwei Personen bestehen, bis sich jemand anderes gefunden hat? Muß der dann bei einer außerordentliche Mitgliederversammlung bestätigt werden? Wie macht man die Meldung im Vereinsregister?
Ich schicke Ihnen hier mal einen Auszug aus unserer Satzung, in der der Vorstand geregelt ist.

4Satzung „Radeln ohne Alter Bonn“ § 11 (Vorstand) 1.Der Vorstand im Sinn des § 26 BGBbesteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, von denen jeweils zwei gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. 2.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren aus ihrer Mitte gewählt. 3.Der Verein kann den Mitgliedern des Vorstandes auf Beschluss der Mitgliederversammlung ihren amtsbezogenen Aufwand ersetzen. 4.Wiederwahl ist zulässig. 5.Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. 6.Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Unter Punkt 5 steht ja, daß der Vorstand solange im Amt bleibt, bis ein neuer gewählt ist. Würde das heißen der alte Vorstand bleibt solange im Amt bis sich für das Mitglied, daß eigentlich nicht mehr kandidiert hat, ein Ersatz gefunden hat?

Lieben Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2021

würde das heißen, wenn sich niemand findet würde der Vorstand solang aus zwei Personen bestehen, bis sich jemand anderes gefunden hat?

# Nein, weil das könnte ja sehr lange dauern. Ein solche Zeit ohne vollständigen Vorstand sollte in der Regel nur einige Monate dauern. Praktisch stellt sich vor allem sich die Frage, ob jemand Einwände erhebt, weil ja ein Satzungsverstoß vorliegt und evtl. das Registergericht informiert.

Muß der dann bei einer außerordentliche Mitgliederversammlung bestätigt werden?

# Die Verkleinerung des Vorstand geht nur per Satzungsänderung. Ein Beschluss der MV wäre hier ohne Wirkung. Die Mitglieder zu informieren, kann aber nicht schaden.

Würde das heißen der alte Vorstand bleibt solange im Amt bis sich für das Mitglied, daß eigentlich nicht mehr kandidiert hat, ein Ersatz gefunden hat?

# Diese Regelung bezieht sich auf verspätete Neuwahlen. Zwingen kann man den Vorstand nicht, im Amt zu bleiben. Er müsste dann seinen Rücktritt erklären, weil die Amtszeit nicht automatisch endet.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021

Hm, also richtig klar ist mir das nicht. Ich verstehe das jetzt so, daß wenn sich zur Wahl im Oktober kein drittes Vorstandsmitglied findet, macht der reduzierte Vorstand (unter der Hand) erst mal weiter wie bisher und hofft, daß niemadn ihn "anschmiert"? (Was wären denn dann die Konsequenzen?)

Wenn sich dann "irgendwann" jemand meldet, der den Vorstandsposten machen will, was dann? Der muß doch gewählt werden, oder? Denn in der Satzung steht ja, daß der Vorstand aus der Mitte heraus gewählt wird.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2021

Ich verstehe das jetzt so, daß wenn sich zur Wahl im Oktober kein drittes Vorstandsmitglied findet, macht der reduzierte Vorstand (unter der Hand) erst mal weiter wie bisher und hofft, daß niemadn ihn "anschmiert"? (Was wären denn dann die Konsequenzen?)

# Problematisch wäre vor allem eine Meldung an das Vereinsregister. Vereinsintern muss das Fehlen von Vorstandsmitgliedern kein Problem sein.


Wenn sich dann "irgendwann" jemand meldet, der den Vorstandsposten machen will, was dann? Der muß doch gewählt werden, oder?

# Ja, hier gilt das satzungsmäßige Wahlverfahren.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021

> # Problematisch wäre vor allem eine Meldung an das
> Vereinsregister. Vereinsintern muss das Fehlen von
> Vorstandsmitgliedern kein Problem sein.

Ja aber hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz, oder? Denn dem Vereinsregister muß ich doch jegliche Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands melden. Das heißt, wenn sich bei der Wahl kein satzungsgemäßer Vorstand bilden kann, weil nur 2 Personen angetreten sind, muß ich es doch ohnehin melden, da ja eine Änderung vorliegt. Das kann man doch nicht umgehehen, oder doch?
Gibt es eine Möglichkeit offiziell einen Interrimssvorstand zu bilden.

Bei uns zeichnet sich ja tatsächlich ab, daß sich neben den 2 verbleibenden kein weiterer Kanditat findet......für einen konkreten Tip wie man das lösen könnte wäre ich wirklich sehr dankbar.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: pfeffer ()
Datum: 21.09.2021

Wenn sich dann "irgendwann" jemand meldet, der den Vorstandsposten machen will, was dann? Der muß doch gewählt werden, oder?

# Theoretisch ja. Praktisch werden versäumte Meldungen nicht sanktioniert, sondern nur erzwungen - wenn das Registergericht davon erfährt.
Man kann aber keine Pflichtmitglieder aus dem Register löschen lassen.

Gibt es eine Möglichkeit offiziell einen Interrimssvorstand zu bilden.

# Nur, wenn die Satzung das regelt.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 21.09.2021

Na dann lassen wir es einfach mal auf uns zukommen, wird schon schief gehen.
Vielen Dank,
Nicole Florin.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: Rosa ()
Datum: 21.09.2021

RoAB schrieb:
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> Na dann lassen wir es einfach mal auf uns zukommen, wird schon schief gehen. >

In wie weit gibt es in eurer Satzung einen Passus, der Vorstand kann ein Mitglied für die Vorstandsarbeit kooptieren bis zur nächsten Wahl?!
Vlt. findet sich ja jemand, der also übergangsweise den Job übernimmt und dann Lust darauf hat später gewählt zu werden.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 12.10.2021

Liebe Rosa,
so einen Passus gibt es leider nicht.
Lieben Dank, RoAB.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 12.10.2021

Lieber Herr Pfeffer,

es zeichnet sich ab, daß sich kein Nachfolger für das ausscheidende Vorstandsmitglied findet. Aus diesem Grund streben wir nun eine Satzungsänderung für eine Mindestzahlregelung des Vorstand an. Da der Antrag auf Satzungsänderung nicht mehr fristgerecht zur MV in der kommenden Woche eingreicht werden kann haben wir folgendes Vorgehen überlegt:

1. Absage der MV
2. Zeitnahe und fristgerechte Einladung zu einem Ersatztermin mit um die Satzungsänderung erweiterter TOP.
3. Dann zunächst Abstimmung der der Satzungsänderung zur Mindestzahlregelung und im Anschluß die Wahl des neuen Vorstandes unter Anwendung der zuvor abgestimmten Satzungsänderung.

Ist dieses Vorgehen rechtlich korrekt?

Herzlichen Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: pfeffer ()
Datum: 12.10.2021

Ja, das ist das rechtlich korrekte Verfahren.

Re: Auscheiden eines Vorstandsmitglieds - Kein Ersatz
von: RoAB ()
Datum: 12.10.2021

Vielen Dank!