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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsvermögen bei Auflösung
von: cchs ()
Datum: 17.08.2021

Hallo zusammen,

die Satzung des Verein e.V. soll geändert werden. Bisher war bei Auflösung eine bestimmte Organisation festgelegt. In Zukunft soll der Passus wie folgt lauten:
... Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks) ...
Nun wird bei dieser Formulierung ja nur umschrieben, wer das Geld bekommen soll. Daher meine Frage, wer legt wann fest, wer das Geld letztlich erhält? Die Mitglieder, die Liquidatoren?

Danke im voraus für eure Hilfe.

Gruß cchs

Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: pfeffer ()
Datum: 17.08.2021

Hier ist immer die Mitgliederversammlung zuständig, weil es um wesentliche Vermögensfragen geht.

Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: cchs ()
Datum: 17.08.2021

Soll heißen, wenn die beschriebene allgemein gehaltene Formulierung in einer Mitgliederversammlung so beschlossen wird, dann muss bei Auflösung des Vereins noch einmal von der Mitgliederversammlung festgelegt werden, wer genau das Geld erhält??? Verstehe ich sie da richtig?
Warum sollte man dann überhaupt diese Formulierung wählen?

Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: pfeffer ()
Datum: 17.08.2021

... dann muss bei Auflösung des Vereins noch einmal von der Mitgliederversammlung festgelegt werden...

# Über die Auflösung des Verein entscheidet auch die Mitgliederversammlung. Da kann sie auch gleich über die Vermögensverwendung entscheiden.

Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: cchs ()
Datum: 18.08.2021

Meine eigentliche Frage ist weiter unbeantwortet. Falls ich mich unklar oder missverständlich ausgedrückt habe, bitte ich das zu entschuldigen.
Ich wollte wissen, warum sollte man überhaupt die beschriebene Formulierung wählen, wenn dann später die MV doch noch einmal bestimmen muss, wer genau das Geld erhält?
Dann könnte die MV doch auch gleich einen bestimmten Anfallsberechtigten festlegen.

Konkret - wäre z.B. ein solche Beschluss-Abfolge der MV denkbar (in der Einladung zur MV angekündigt):
1) Die MV entscheidet, dass die im 1. Beitrag zitierte, allgemein gehaltene, Formulierung in die Satzung aufgenommen wird.
2) Die MV beschließt die Auflösung des Vereins, da sich kein neuer Vorstand findet.
3) Die MV beschließt, im Rahmen der Bestellung, dass die Liquidatoren den genauen Anfallberechtigten (unter Berücksichtigung des unter 1) neu gefassten § der Satzung) bestimmen dürfen.

Ich bin gespannt auf die Antwort.

Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2021

Ich wollte wissen, warum sollte man überhaupt die beschriebene Formulierung wählen, wenn dann später die MV doch noch einmal bestimmen muss, wer genau das Geld erhält?

# Weil man damit flexibler ist. Zugleich vermeidet man ein Problem: Wenn der "Anfallsberechtige" die Gemeinnützigkeit verliert oder sich auflöst, muss die Satzung geändert werden.

Da mit den Jahressteuergesetz 2020 die Möglichkeit der Mittelweitergabe in beliebiger Höhe geschaffen wurde, ist die Regelung zum Vermögensanfall nicht mehr so wichtig. Der Verein kann nämlich noch "zu Lebzeiten" sein Vermögen an beliebige gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen verteilen.

Bei der genannten Beschlussabfolge hätte ich keine Einwände.

Re: Vereinsvermögen bei Auflösung
von: cchs ()
Datum: 18.08.2021

Ich danke vielmals für die schnellen und hilfreichen Antworten und den Hinweis auf das JStG 2020.