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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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cchs schrieb: ------------------------------------------------------- > Meine eigentliche Frage ist weiter unbeantwortet. > Falls ich mich unklar oder missverständlich > ausgedrückt habe, bitte ich das zu entschuldigen. > Ich wollte wissen, warum sollte man überhaupt die > beschriebene Formulierung wählen, wenn dann später > die MV doch noch einmal bestimmen muss, wer genau > das Geld erhält? > Dann könnte die MV doch auch gleich einen > bestimmten Anfallsberechtigten festlegen. > > Konkret - wäre z.B. ein solche Beschluss-Abfolge > der MV denkbar (in der Einladung zur MV > angekündigt): > 1) Die MV entscheidet, dass die im 1. Beitrag > zitierte, allgemein gehaltene, Formulierung in die > Satzung aufgenommen wird. > 2) Die MV beschließt die Auflösung des Vereins, da > sich kein neuer Vorstand findet. > 3) Die MV beschließt, im Rahmen der Bestellung, > dass die Liquidatoren den genauen > Anfallberechtigten (unter Berücksichtigung des > unter 1) neu gefassten § der Satzung) bestimmen > dürfen. > > Ich bin gespannt auf die Antwort.
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