Anstellung Mitarbeiter:innen in gemeinnützigen Verein
von: Nicole ()
Datum: 16.08.2021
Hallo liebes Forum,
wir haben einen gemeinnützigen Verein, in welchem bisher alle Personen ehrenamtlich tätig sind. Nun haben wir im Zuge eines Fördermittelantrages die Möglichkeit, projektgebunden zwei Stellen zu schaffen (zwischen 20-30 Std. pro Woche, Gehalt orientiert sich am TVÖD; eventuell noch zwei bis drei 450-Euro-Stellen). Die Tätigkeiten sind auf des Projekt bezogen und bisher noch nicht ehrenamtlich abgedeckt, werden also komplett neu geschaffen. Die Lohnbuchhaltung soll extern über einen Dienstleister vorgenommen werden.
Nach Recherche gehe ich davon aus, dass das Einstellen von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter:innen in gemeinnützigen Vereinen unter den gleichen (arbeits-)rechtlichen Voraussetzungen möglich ist wie in Unternehmen.
Ist das richtig? Müssen gemeinnützige Vereine auf bestimmte Dinge besonders achten und/oder gibt es gesonderte Vorschriften?
Vielen Dank vorab für die Antworten und die Hilfe!
Nicole