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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich wollte wissen, warum sollte man überhaupt die > beschriebene Formulierung wählen, wenn dann später > die MV doch noch einmal bestimmen muss, wer genau > das Geld erhält? > > # Weil man damit flexibler ist. Zugleich vermeidet > man ein Problem: Wenn der "Anfallsberechtige" die > Gemeinnützigkeit verliert oder sich auflöst, muss > die Satzung geändert werden. > > Da mit den Jahressteuergesetz 2020 die Möglichkeit > der Mittelweitergabe in beliebiger Höhe geschaffen > wurde, ist die Regelung zum Vermögensanfall nicht > mehr so wichtig. Der Verein kann nämlich noch "zu > Lebzeiten" sein Vermögen an beliebige > gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche > Einrichtungen verteilen. > > Bei der genannten Beschlussabfolge hätte ich keine > Einwände.
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