Vakanter Vorstandsposten / Schatzmeister
von: LuHa ()
Datum: 17.08.2021
Hallo zusammen,
in der Satzung unseres Vereins steht:
" [...] (1) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des §26BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Darüber hinaus können ihm noch weitere nicht vertretungsberechtigte Personen als Beisitzer angehören.
(2) Jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstands ist bei Rechtsgeschäften bis zu einem Geschäftswert von 5.000 Euro allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Im Übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. [...]"
a) Nun sind Neuwahlen und der Schatzmeister hat erklärt, nicht mehr zu kandidieren. Angenommen, auf der MV wird niemand gefunden, d.h. der Posten bleibt vakant. Hat das in irgendeiner Weise rechtliche Konsequenzen? Der Verein wird ja nach wie vor vom Rest des Vorstandes nach Satzungsregelung vertreten. Oder?
b) Der Vorstand möchte ein Vereinsmitglied mit der Führung der Kasse offiziell beauftragen. Dieses Mitglied möchte aber nicht ins Amt gewählt werden. Zur Beauftragung der Kassenführung wird ein Vertrag aufgesetzt, in dem es u.A. heißt: "Die rechtliche Verantwortung über die Führung der Kasse und die sich daraus ergebene Haftung obliegt dem Auftraggeber." Ist es möglich, in diesem Vertrag den Ehrenamtlichen zu bevollmächtigen, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins bis zu 100,-€ abzuschließen?
Danke und viele Grüße