Re: Jübiläumsfeier 90 Jahre--wie buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 22.09.2019
Hallo Herr Pfeffer,
die Feier in Gänze war nicht kostendeckend. In dem entsprechende Jahr würde der sterpfl. WB dann auch negativ ausfallen. Was wiederum schlecht wäre, da ja dem Grunde keine Vereinsmittel zur "Deckung"des Verlustes genutzt werden dürfen.
Im Jahresabschluss des Vorjahres habe wir für die Jubiläumsfeier einen Betrag im Rahmen der zeitnahen Mittelverwendung eingeplant.. Diesen müsst/dürfte ich (IMHO) ja dann auch nur im IB oder ZB verwenden.
Deshalb würde ich gerne einige der Ausgaben im ZW buchen wollen.
Was den Satzungsbezug angeht. Hmm Wie bekommt denn eine Verein, der ein rundes Jubiläum hat diesen Bezug generell hin? Das Bestehen des Vereins, der ja an sich dem Satzungszweck bedient, wird ja gefeiert.
Z.B. wurde auf unserer Feier ein Vortrag des 1. VS & Präsidenten gehalten, der die Historie des Vereins darstellt. Ferner hatten wir einen Auftritt eines Bekannten Duos im Kölner Karneval, die den Brauchtum auch zellebrierten.
Wir hatten einen Schiffsfahrt inkl. Buffet. Ggf. ist es ja möglich einige der u.g. Kostenpositionen korrekt im ZB buchen zu können:
* Kosten für das Essen
* Kosten für die Schiffahrt
* Kosten für den DJ
* Kosten für den Künstlerauftritt
* Kosten für die Produktion und Pressung einer CD, auf der unsere Vereinsmarsch vorhanden ist (wurde kostenfrei verteilt)
* Deko Kosten
* Gema
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer