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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > wenn ein Verein sein 90 jähriges Bestehen feiert > stellt sich mir die Frage, wo ich was buchen > darf/muss. > > Für die Feier haben wir Rechnungen für die > Teilnahme mit 19% erstellen. Wir wollten sicher > gehen, dass dies sicherlich trotz Jubiläum als > gesellige Veranstaltung gesehen wird. Demnach sind > die Erlöse im steuerpf. WB. > > Die Frage ist, wo darf bzw. muss ich die Kosten > buchen? Wenn ich sie in den sterpf. WB buche, dann > ist für das zuständige Jahr der steuerpf. WB im > Minus. Das hätte ich ungern. ich würde so viele > Äufwände wie möglich gerne in den ZB buchen. Denn > wenn da ein Minus entstehen, könnte ich das > sicherlich mit der zeitnahen Mittelverwendung aus > dem Vorjahr begründen. > > Für den steuerpf. ZB darf ich die diese Mittel ja > nicht verwenden.
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