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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > die Feier in Gänze war nicht kostendeckend. In dem > entsprechende Jahr würde der sterpfl. WB dann auch > negativ ausfallen. Was wiederum schlecht wäre, da > ja dem Grunde keine Vereinsmittel zur "Deckung"des > Verlustes genutzt werden dürfen. > Im Jahresabschluss des Vorjahres habe wir für die > Jubiläumsfeier einen Betrag im Rahmen der > zeitnahen Mittelverwendung eingeplant.. Diesen > müsst/dürfte ich (IMHO) ja dann auch nur im IB > oder ZB verwenden. > Deshalb würde ich gerne einige der Ausgaben im ZW > buchen wollen. > Was den Satzungsbezug angeht. Hmm Wie bekommt > denn eine Verein, der ein rundes Jubiläum hat > diesen Bezug generell hin? Das Bestehen des > Vereins, der ja an sich dem Satzungszweck bedient, > wird ja gefeiert. > Z.B. wurde auf unserer Feier ein Vortrag des 1. VS > & Präsidenten gehalten, der die Historie des > Vereins darstellt. Ferner hatten wir einen > Auftritt eines Bekannten Duos im Kölner Karneval, > die den Brauchtum auch zellebrierten. > Wir hatten einen Schiffsfahrt inkl. Buffet. Ggf. > ist es ja möglich einige der u.g. Kostenpositionen > korrekt im ZB buchen zu können: > * Kosten für das Essen > * Kosten für die Schiffahrt > * Kosten für den DJ > * Kosten für den Künstlerauftritt > * Kosten für die Produktion und Pressung einer CD, > auf der unsere Vereinsmarsch vorhanden ist (wurde > kostenfrei verteilt) > * Deko Kosten > * Gema
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