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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Th. Krämer schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > ... die Feier in Gänze war nicht kostendeckend. > > > > # War das eine Fehlkalkulation oder so geplant? > > Im ersten Fall, kann so einer Verlust > unschädlich > > sein, wenn er im Folgejahr mit Erträgen des WGB > > ausgeglichen werden kann. > > Ich habe den Schatzmeisterjob zu der Zeit > übernommen.Kann ich also nicht sagen. Den Verlust > wäre durch den Überschuss im folgenden WJ gedeckt. > Ist ja mit Stand heute ein Wissen das ich habe. > Ich erstelle gerade den JA 2017 für das FA. Sollte > ich dann als Zusatz Info dort erwähnen, dass der > Verlust nicht geplant war aber durch Überschüsse > im Folgejahr ausgeglichen wird? > > > > Im Jahresabschluss des Vorjahres haben wir für > die > > Jubiläumsfeier einen Betrag im Rahmen der > > zeitnahen Mittelverwendung eingeplant.. Diesen > > müsst/dürfte ich (IMHO) ja dann auch nur im IB > > oder ZB verwenden. > > > > # Die Zeitnähe dürfte nicht das Problem sein, > > sondern die Zweckbindung. > > > > > > Was ist denn Satzungszweck des Vereins? > > Das hört sich eher nach einer ren geselligen > > Veranstaltung an. > > Also mal unabhängig vom Satzungszweck. Jeder > Verein hat ja mal ein Jubiläum. Demzufolge würde > ich jetzt denken, dass es in dem Fall ggf. die > Möglichkeit gibt die Kosten zu splitten. > Anbei der Satzungszweck: > > "Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar > gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts > „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. > Zweck des Vereins ist die Förderung des > traditionellen Brauchtums einschließlich des > Karnevals, der Fastnacht und des Faschings. Der > Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch > die Veranstaltung von Sitzungen und/oder > vergleichbaren Veranstaltungen" > > Da es bei der Jubiläumsfeier auch einen > Karnevalistischen Auftritt gab und es auch eine > Vortrag iVm Brauchtum gab und auch die Musik CD > sich mit dem Brauchtum beschäftigt würde ich den > Ansatz versuchen folgende kosten zu 100% in den ZB > zu buchen: > > * Kosten für den Künstlerauftritt > * Kosten für die Produktion und Pressung einer CD, > auf der unsere Vereinsmarsch vorhanden ist (wurde > kostenfrei verteilt) > > Ggf. wären die Kosten für die Schiffahrt anteilig > zu verteilen. 50:50 oder 40:40 (ZB:sterpf WB).
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