Vorstandswahl durch Telefonat
von: Seiba ()
Datum: 11.12.2013
Hallo,
Wir, zwei Angestellte eines gemeinnützigen Vereins, waren bisher keine Miglieder. Die ursprünglichen Vereinsmitglieder und der Vorstand haben in den letzten Jahren ihr Amt nicht verantwortungsvoll ausgeübt. Die Botschaft an uns Angestellten war, wir sollen den e.V. übernehmen, da kein Interesse mehr bestehe, Arbeiten die den Verein betreffen, wahrzunehmen. Jedoch hatten wir kein Interesse daran, Vorstand zu werden.
Letzte Woche bekam meine Kollegin überraschend einen Anruf von der Mitgliederversammlung, das Telefon wurde auf "laut" gestellt, und ihr wurde gesagt, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wolle, solle sie sich binnen einer viertel Std.(!) entscheiden, den Verein zu übernehmen, ansonsten würden sie den Verein diesen Abend auflösen. (gültige Mitgliederabstimmung per Telefon steht in der Satzung)
Meine Kollegin ließ sich unter Druck setzen und sagte, sie übernehme den Verein. Es wurde ein Protokoll angefertigt, in dem wir als Mitglieder aufgenommen und die Kollegin zum Vorstand gewählt wurde.
Nun meine Frage: Wann ist die Wahl rechtsgültig? Muss man diesen Beschluß vor einem Notar mit Unterschrift bekunden, oder reicht diese telefonische Nötigung? Wenn ja, kann sie den Beschluß rückgängig machen? Zur Ergänzung, der Verein steht finanziell sehr schlecht da, wir hatten auf unser dreizehntes Monatsgehalt verzichten müssen da kein finanzieller Rückhalt mehr gegeben war.
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort.