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Vereinsrecht und -organisation
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Saiba schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank! > Ich würde gerne noch etwas wissen. Ich habe > gelesen, dass die Wahl des neuen Vorstands erst > mit der Beurkundung beim Notar wirksam wird.- Oder > können die "alten" Vorstände dies auch ohne die > neuen Vorstände beglaubigen lassen?
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