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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Dass die Wahl des neuen Vorstands erst mit der > Beurkundung beim Notar wirksam wird, stimmt > nicht. > Die Eintragung hat (anders als z.B. bei > Satzungsänderungen) nur eine deklaratorische > Bedeutung. > Die Eintragung erfolgt durch die neuen (!) > Vorstandsmitglieder (eben weil sie schon mit der > Wahl im Amt sind).
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