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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Bestellung zum Vorstand wird mit Annahme der > Wahl wirksam. Der Vorstand kann aber > grundsätzlich jederzeit zurücktreten. Das darf nur > nicht "zur Unzeit" geschehen, d.h. dem Verein muss > die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig einen > neuen Vorstand zu wählen. Dazu genügt die > Einberufung der MV mit dem Tagesordnungspunkt > Neuwahl, auf der dann der Vorstand seinen > Rücktritt erklärt. > Eine finanzielle Schieflage des Vereins ist > natürlich ein Argument, das Amt nicht anzunehmen, > weil es hie auch persönliche Haftungsrisiken geben > kann. Ansonsten ist das Amt nicht mit solchem > Risiken verbunden, dass man grundsätzlich Bedenken > haben müsste.
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