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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Seiba schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > Wir, zwei Angestellte eines gemeinnützigen > Vereins, waren bisher keine Miglieder. Die > ursprünglichen Vereinsmitglieder und der Vorstand > haben in den letzten Jahren ihr Amt nicht > verantwortungsvoll ausgeübt. Die Botschaft an uns > Angestellten war, wir sollen den e.V. übernehmen, > da kein Interesse mehr bestehe, Arbeiten die den > Verein betreffen, wahrzunehmen. Jedoch hatten wir > kein Interesse daran, Vorstand zu werden. > > Letzte Woche bekam meine Kollegin überraschend > einen Anruf von der Mitgliederversammlung, das > Telefon wurde auf "laut" gestellt, und ihr wurde > gesagt, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten > wolle, solle sie sich binnen einer viertel Std.(!) > entscheiden, den Verein zu übernehmen, ansonsten > würden sie den Verein diesen Abend auflösen. > (gültige Mitgliederabstimmung per Telefon steht in > der Satzung) > Meine Kollegin ließ sich unter Druck setzen und > sagte, sie übernehme den Verein. Es wurde ein > Protokoll angefertigt, in dem wir als Mitglieder > aufgenommen und die Kollegin zum Vorstand gewählt > wurde. > > Nun meine Frage: Wann ist die Wahl rechtsgültig? > Muss man diesen Beschluß vor einem Notar mit > Unterschrift bekunden, oder reicht diese > telefonische Nötigung? Wenn ja, kann sie den > Beschluß rückgängig machen? Zur Ergänzung, der > Verein steht finanziell sehr schlecht da, wir > hatten auf unser dreizehntes Monatsgehalt > verzichten müssen da kein finanzieller Rückhalt > mehr gegeben war. > Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort.
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