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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Beköstigung als Teil des Vereinszweckes?
von: RedaktionW ()
Datum: 29.01.2019

Beköstigung als Teil des Vereinszweckes?
In der Satzung des gemeinnützigen Vereins steht:
„Ziele des Vereins sind …, die Förderung und Erweiterung des kulturellen und sportlichen Lebens und des Gemeinsinns im Ort. Die Ziele des Vereins sollen insbesondere verwirklicht werden durch:
• …
• Vorbereitung und Durchführung traditionell gewachsener und anderer kultureller Projekte und Veranstaltungen
• Vorbereitung und Durchführung sportlicher Projekte und Veranstaltungen
• … “

Kultur und Sportveranstaltungen haben hier Laien-bzw. Freizeitcharakter, also kein Übungs-, Trainings- oder Wettkampfbetrieb.

Nach meinem Verständnis sind damit auch Veranstaltungen mit Beköstigung ein Teil des Vereinszweckes, wie z.B. eine für Senioren des Ortes organisierte Grillparty, oder Getränke und Snacks für eine Kindernachtwanderung oder ein kostenfreies Buffet zu einem Frühlingsball für den Ort, um die Teilnahme zu fördern. Es wäre also unschädlich für den Verein, diese Kosten zu tragen.

Nach zweitägigem Lesen in verschieden Quellen im IN zu dem Thema bin ich nun jedoch sehr unsicher geworden und würde mich über eine Aufklärung sehr freuen. Es geht dabei ja nicht um die oft erwähnten Annehmlichkeiten für Mitglieder, sondern aus meiner Sicht um einen Teil der Veranstaltung.

Aus steuerlicher Sicht werden die Kleinunternehmergrenzen in jedem Falle eingehalten.

Ich bin gespannt auf eine Antwort und bedanke mich schon jetzt.

Re: Beköstigung als Teil des Vereinszweckes?
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2019

Die Verpflegung ist nur begünstigt, wenn sie einen unmittelbaren Bezug zu den Satzungszwecke hat (Zwecknotwendigkeit). Das gilt insbesondere:
- in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
- im Rahmen von Bildungsveranstaltungen
- in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Für Sport gilt das nicht und auch nicht bei geselligen Veranstaltungen (Frühlingsball).

Re: Beköstigung als Teil des Vereinszweckes?
von: RedaktionW ()
Datum: 31.01.2019

Vielen Dank, Herr Pfeffer, für diese Klarstellung!
Und Danke auch für die rasche Antwort.