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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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RedaktionW schrieb: ------------------------------------------------------- > Beköstigung als Teil des Vereinszweckes? > In der Satzung des gemeinnützigen Vereins steht: > „Ziele des Vereins sind …, die Förderung und > Erweiterung des kulturellen und sportlichen Lebens > und des Gemeinsinns im Ort. Die Ziele des Vereins > sollen insbesondere verwirklicht werden durch: > • … > • Vorbereitung und Durchführung traditionell > gewachsener und anderer kultureller Projekte und > Veranstaltungen > • Vorbereitung und Durchführung sportlicher > Projekte und Veranstaltungen > • … “ > > Kultur und Sportveranstaltungen haben hier > Laien-bzw. Freizeitcharakter, also kein Übungs-, > Trainings- oder Wettkampfbetrieb. > > Nach meinem Verständnis sind damit auch > Veranstaltungen mit Beköstigung ein Teil des > Vereinszweckes, wie z.B. eine für Senioren des > Ortes organisierte Grillparty, oder Getränke und > Snacks für eine Kindernachtwanderung oder ein > kostenfreies Buffet zu einem Frühlingsball für den > Ort, um die Teilnahme zu fördern. Es wäre also > unschädlich für den Verein, diese Kosten zu > tragen. > > Nach zweitägigem Lesen in verschieden Quellen im > IN zu dem Thema bin ich nun jedoch sehr unsicher > geworden und würde mich über eine Aufklärung sehr > freuen. Es geht dabei ja nicht um die oft > erwähnten Annehmlichkeiten für Mitglieder, sondern > aus meiner Sicht um einen Teil der Veranstaltung. > > Aus steuerlicher Sicht werden die > Kleinunternehmergrenzen in jedem Falle > eingehalten. > > Ich bin gespannt auf eine Antwort und bedanke mich > schon jetzt.
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