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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Verpflegung ist nur begünstigt, wenn sie einen > unmittelbaren Bezug zu den Satzungszwecke hat > (Zwecknotwendigkeit). Das gilt insbesondere: > - in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen > - im Rahmen von Bildungsveranstaltungen > - in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern > > Für Sport gilt das nicht und auch nicht bei > geselligen Veranstaltungen (Frühlingsball).
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