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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsspende - zeitliche Nähe zur Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
von: Astrid ()
Datum: 27.10.2016

Hallo Herr Pfeffer,

zwischen der Fälligkeit des Erstattungsanspruchs und der Verzichtserklärung muss eine "zeitliche Nähe" bestehen. Laut BMF-Schreiben vom 24.8.2016 bei regelmäßigen Tätigkeiten ein Jahr, bei einmaligen Ansprüchen 3 Monate.

Wann ist der Erstattungsanspruch fällig?

Die Fälligkeit kann doch meiner Meinung nach von individuellen Vereinbarungen (ggf. auch mündlichen) abhängen.

Der Erstattungsanspruch entsteht zwar (vermutlich ebenfalls je nach Vereinbarung) ggf. mit Abschluss der erstattungspflichtigen Tätigkeit, ist damit aber meiner Meinung nach nicht automatisch fällig.

Vielen Dank für Hilfe.

Re: Aufwandsspende - zeitliche Nähe zur Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.10.2016

Das ist sicher richtig. Zunächst käme es da auf die vertragliche Vereinbarung an. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Vergütungen aus Dienstverhältnisse aber § 614 BGB.
Auch ein Aufwandsersatz wird grundsätzlich unmittelbar nach Ende der Tätigkeit fällig sein.

Re: Aufwandsspende - zeitliche Nähe zur Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
von: Astrid ()
Datum: 27.10.2016

Vielen Dank.

Re: Aufwandsspende - zeitliche Nähe zur Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
von: Fibu ()
Datum: 11.11.2016

Ich habe hierzu auch eine Frage:
Wie verhält sich das bei einer Aufwandsspende wenn auf eine Fahrtkostenerstattung für Dienstfahrten (Fahrten zum Auswärtsspiel etc ) verzichet wird. Unsere Übungsleiter schreiben diese gefahrenen Kilometer unterm Jahr immer auf und am Jahresende gibt es dann eine Zuwendungsbestätigung.
Handelt es sich bei den gefahrenen Kilomentern nun um einen fortlaufenden Anspruch oder würde das eher als mehrere einmalige Ansprüche angesehen werden?

Re: Aufwandsspende - zeitliche Nähe zur Fälligkeit des Erstattungsanspruchs
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.11.2016

Da die Zahlungen eine wechselnde Höhe haben und von der tatsächlichen Reisestrecke abhängen, gehe ich hier nicht von einer regelmäßigen Zahlung aus.