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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geschenk für Feuerwehr-Jubiläum
von: Karli ()
Datum: 25.10.2016

Hallo zusammen,

unser Verein betreibt den gemeinnützigen Zweck der Förderung von Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde. Dabei arbeiten wir mit allen anderen örtlichen Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr (kein Verein) eng zusammen.
Zum diesjährigen 125jährigen Jubiläum möchten wir der Feuerwehr 2 Biertischgarnituren im Wert von insg. 150,00€ schenken.

Meine Fragen dazu sind: Dürfen wir so ein Geschenk überhaupt machen? Wenn ja, welchem Bereich muss ich die Ausgabe zuordnen?

Viele Grüße
Karli

Re: Geschenk für Feuerwehr-Jubiläum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.10.2016

Im Rahmen einer Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung ist da zulässig, da die Feuerwehr ja der Kommune zugeordnet ist.
Das würde als Ausgabe des ideellen Bereichs gebucht werden ("Spenden an andere Organiationen").

Re: Geschenk für Feuerwehr-Jubiläum
von: Karli ()
Datum: 08.11.2016

Vielen Dank!