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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist sicher richtig. Zunächst käme es da auf > die vertragliche Vereinbarung an. Wenn nichts > anderes vereinbart ist, gilt für Vergütungen aus > Dienstverhältnisse aber § 614 BGB. > Auch ein Aufwandsersatz wird grundsätzlich > unmittelbar nach Ende der Tätigkeit fällig sein.
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